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23.04.2026

Änderung bei der familienpolitischen Teilzeit

Eine mittelate Frau und ein Mädchen im Teenageralter- mutmaßlich Mutter und Tochter -  winken mit den Händen.
Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes unter 14 Jahre wird weiterhin möglich sein. © shutterstock

Bei der familienpolitischen Teilzeit und Beurlaubung für Beamte in Bayern wird es im Jahr 2027 Änderungen geben, die bei der Entscheidung über diesbezügliche Anträge schon jetzt berücksichtigt werden müssen.

Mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 2025 hat der Bayerische Landtag eine Änderung des Art. 89 BayBG beschlossen, die am 30. Dezember 2025 im Bayerischen Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Diese tritt zum 1. September 2027 in Kraft und gilt selbstverständlich auch für kommunale Beamte.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat bereits mit einem Schreiben vom 11. Februar 2026 Hinweise zur Anwendung der neuen Regelungen gegeben.

In unserem Rundschreiben Nr. 3/2026 informieren wir ausführlich über die Änderungen bei der familienpolitischen Teilzeit. Das Rundschreiben finden Sie hier.

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