Zur Erfüllung unseres Versorgungsauftrags sind wir auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Dabei sind die Mitglieder gehalten, ihre Mitteilungspflichten gegenüber dem Bayerischen Versorgungsverband ordnungsgemäß zu erfüllen.
Für ein funktionierendes Meldewesen ist es wichtig, dass Sie die vom Bayerischen Versorgungsverband zur Verfügung gestellten Formblätter verwenden und die notwendigen Urkunden und Belege vollständig beifügen. Die richtigen Vordrucke und Formblätter finden Sie unter
Um Rückfragen bzw. Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir Sie, die Hinweise auf den Vordrucken zu beachten, die Formulare vollständig auszufüllen und ggf. benötigte Unterlagen beizufügen. Hierfür bitten wir darum, dass Sie sich - falls nötig - mit dem ehemaligen Dienstherren des Angemeldeten in Verbindung setzen.
Folgende Tatbestände sind zu melden:
Eintritt und Beendigung von Versorgungsfällen, Dienstunfälle sowie sonstige leistungswirksame Tatbestände und deren Veränderungen
Zu- und Abgänge von anmeldepflichtigen Beamten und Arbeitnehmern sowie alle Änderungen mit Auswirkung auf die Rechtsstellung oder Besoldung der Angemeldeten (z. B. Beförderungen, Teilzeitbeschäftigungen, Altersteilzeit, Beurlaubungen, Wehrdienst, Elternzeit, Änderungen des Besoldungsdienstalters etc.)
auf Anforderung des Bayerischen Versorgungsverbandes die umlagepflichtigen Bezüge der Angemeldeten