FAQ's Mitglieder

Fragen zur Mitgliedschaft

Zur Erfüllung unseres Versorgungsauftrags sind wir auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Dabei sind die Mitglieder gehalten, ihre Mitteilungspflichten gegenüber dem Bayerischen Versorgungsverband ordnungsgemäß zu erfüllen. 

Für ein funktionierendes Meldewesen ist es wichtig, dass wir von den Mitgliedern inhaltlich und formal korrekte Informationen erhalten. Hierfür können Sie unser

Sie können mit Hilfe des Mitglieder-Portals prüfen, ob eine Anmeldung bereits erfolgt ist. Dazu steht Ihnen die Direktsuche nach Ihren Angemeldeten im Portal zur Verfügung. Das Portal ermöglich zudem z. B.  die komfortable Erfassung von Basisdaten und die Übermittlung von Änderungsmitteilungen für aktive Angemeldete. Für die digitale Einsicht und den Upload von Dokumenten sind nur wenige Klicks notwendig. 

Für Meldungen auf dem Papierweg sollten Sie immer die vom Bayerischen Versorgungsverband zur Verfügung gestellten Formblätter verwenden und die notwendigen Urkunden und Belege beifügen. Die richtigen Vordrucke und Formblätter finden Sie unter

Um Rückfragen bzw. Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir Sie, die Hinweise auf den Vordrucken zu beachten, die Formulare vollständig auszufüllen und ggf. benötigte Unterlagen beizufügen.

 

Folgende Tatbestände sind zu melden: 

  • unverzüglich

Eintritt und Beendigung von Versorgungsfällen, Dienstunfälle sowie sonstige leistungswirksame Tatbestände und deren Veränderungen
 

  • binnen eines Monats

Zu- und Abgänge von anmeldepflichtigen Beamten und Arbeitnehmern sowie alle Änderungen mit Auswirkung auf die Rechtsstellung oder Besoldung der Angemeldeten (z. B. Beförderungen, Teilzeitbeschäftigungen, Altersteilzeit, Beurlaubungen, Wehrdienst, Elternzeit, Änderungen des Besoldungsdienstalters etc.)
 

  • einmal jährlich

auf Anforderung des  Bayerischen Versorgungsverbandes die umlagepflichtigen Bezüge der Angemeldeten

Der Bayerische Versorgungsverband ist eine nach dem Solidarprinzip ausgerichtete Umlagegemeinschaft. Er gleicht die Versorgungslasten seiner Mitglieder untereinander in der Weise aus, dass er diese Aufwendungen in vollem Umfang trägt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden bei den Mitgliedern im Wege des Umlageverfahrens erhoben (§ 21 der Satzung).

Aktuell beträgt der Umlagesatz 39,9 % der Bemessungsgrundlage.

Der Umlagesatz wird vom Verwaltungsrat jeweils für einen Abschnittsdeckungszeitraum von fünf Jahren festgesetzt, zuletzt für die Spanne von 2021 bis 2025. Für diesen Deckungsabschnitt wurde ein Umlagesatz von konstant 39,9 % beschlossen.

Dem Umlagesatz liegen versicherungsmathematische Berechnungen für einen hundertjährigen Zeitraum zugrunde. Die Werte werden jährlich überprüft.

Als Bemessungsgrundlage für die Umlage dienen

  • die ruhegehaltfähigen Bezüge der anzumeldenden Bediensteten (§ 22 der Satzung) und
  • die Versorgungsleistungen (§ 23 der Satzung).

Die umlagepflichtigen Bezüge sind das Endgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe, ruhegehaltfähige Zulagen und - unabhängig vom tatsächlichen Familienstand – Familienzuschlag Stufe 1 / ab 01.04.2023 Orts- und Familienzuschlag der Stufe V Ortsklasse VII zuzüglich der Sonderzahlung nach dem BayBesG in Verbindung mit dem BayBeamtVG.

Die umlagepflichtigen Leistungen werden mit 120 % (Hebesatz) zur Umlage herangezogen.

Zur Deckung der laufenden Ausgaben werden Umlagevorauszahlungen erhoben (§ 21 Abs. 4 der Satzung).

Die Vorauszahlungen werden vierteljährlich im Abbuchungsverfahren eingezogen. Pro Jahr werden vier gleiche Teilbeträge vom Mitgliedskonto abgebucht:

  • im Monat Januar am ersten Werktag des Jahres,
  • in den Monaten März, Juni und September jeweils drei Bankarbeitstage vor dem Zahltag der Versorgungsbezüge.

Die Vorauszahlungen werden auf der Basis der für das Vorjahr ermittelten Gesamtumlage errechnet. Für geschätzte Mehraufwendungen wird ein Zuschlag zum Umlageergebnis angesetzt.

Die Höhe der Vorauszahlungsraten für das neue Abrechnungsjahr wird im Umlagebescheid für das Vorjahr (Versand im Dezember des jeweiligen Abrechnungsjahres) mitgeteilt.

Die Umlagevorauszahlungen zu folgenden Terminen abgebucht:

Im Geschäftsjahr 2024 (noch):

  • am 26. September 2024

 

Im Geschäftsjahr 2025:

  • am 2. Januar 2025 (zeitgleich mit dem Abrechnungsergebnis des Geschäftsjahres 2024)
  • am 26. März 2025
  • am 25. Juni 2025
  • am 26. September 2025

Die Umlageabrechnung wird in der Regel Ende November des jeweiligen Abrechnungsjahres zum Download zur Verfügung gestellt.

Diese erhalten Sie über das Mitglieder-Portal:

  • Umlagebescheid mit Umlageberechnung und Vorauszahlungsfestsetzung,
  • Besoldungsliste (sofern umlagepflichtige Bezüge vorhanden).
  • Versorgungsverzeichnis (sofern umlagepflichtige Versorgungsleistungen vorhanden sind).

Mit der ersten Vorauszahlungsrate nach Erstellung der Jahresabrechnung (d. h. im darauffolgenden Kalenderjahr im Januar) erfolgt der Ausgleich für zu viel oder zu wenig erhobene Umlagen eines Kalenderjahres für die Zukunft.

Bereits abgeschlossene Abrechnungen für vergangene Kalenderjahre werden nicht berichtigt.