Der Bayerische Versorgungsverband - BVK Beamtenversorgung - ist eine Solidargemeinschaft in Form der Umlagegemeinschaft. Diese gleicht die Versorgungsaufwendungen ihrer Mitglieder untereinander aus, indem sie diese in vollem Umfang trägt und alle Mitglieder im Wege des Umlageverfahrens an den jährlich insgesamt anfallenden Versorgungslasten beteiligt.
Die Umlage wird durch Anwendung des Umlagesatzes auf die Bemessungsgrundlage der Mitglieder berechnet (§ 21 der Satzung). Als Bemessungsgrundlage für die Umlage dienen im jeweiligen Geschäftsjahr die Bezüge der aktiven Bediensteten sowie die Versorgungsleistungen (§§ 22, 23 der Satzung). Der Umlagesatz bemisst sich nach dem Verhältnis des Jahresaufwands des Versorgungsverbands zu der für das Geschäftsjahr zu berücksichtigenden Summe der umlagepflichtigen Bezüge und Versorgungsleistungen. Er wird jeweils für einen Abschnittsdeckungszeitraum von fünf Jahren vom Verwaltungsrat des Versorgungsverbands festgesetzt.
Der Umlagefestsetzung liegen versicherungsmathematische Berechnungen für einen unbegrenzten Zeitraum zugrunde. Dadurch werden die künftig entstehenden "Versorgungsberge" sichtbar. Mit dieser Finanzierungsmethode können diese Lasten "untertunnelt", ein Anstieg der Umlagesätze in der Zukunft somit begrenzt werden. Die Satzung sieht zwingend vor, dass diese Zukunftsentwicklung bei der Umlagefestsetzung (auch während des fünfjährigen Deckungsabschnitts) zu berücksichtigen ist. Zur Deckung der laufenden Ausgaben werden vierteljährlich Umlagevorauszahlungen erhoben.
Im Deckungsabschnitt der Jahre 2016 bis 2020 betrug der Umlagesatz für die Jahre 2016 und 2017 39,3% (zuzüglich Versorgungsrücklage), für die Jahre 2018 bis 2020 beträgt er 39,9% (Wegfall der Versorgungsrücklage). Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 7. Juli 2020 beträgt der Umlagesatz im Deckungsabschnitt 2021 bis 2025 weiterhin 39,9%.
Die durch die Umlagegemeinschaft erreichte Verteilung der Versorgungslasten auf die Gesamtheit der Mitglieder verhindert eine übermäßige Schwankung von Versorgungslasten bei einzelnen Mitgliedern, die sich durch eine zufällige Häufung von Versorgungsfällen ergeben könnte. Sie ermöglicht den Mitgliedern somit eine gleichmäßige Haushaltspolitik. Mit der fünfjährigen Umlagesatzfestsetzung können die künftigen Versorgungslasten für die Haushalte der Mitglieder längerfristig besser eingeplant werden. Die Umlagegemeinschaft trägt durch die Solidarfinanzierung der Versorgungsausgaben auch strukturelle Veränderungen im Personalbestand einzelner Mitglieder.
Das Umlageverfahren führt zu einer weiteren teilweisen Kapitaldeckung. Der Bayerische Versorgungsverband hat bereits 1997 begonnen, neben der Liquiditätsrücklage (§ 9 Abs. 3 der Satzung) eine Schwankungsrückstellung (§ 9 Abs. 4 der Satzung) aufzubauen, um einen Anstieg des Umlagesatzes abmildern zu können, der aufgrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten zu erwarten ist. Diesem Ziel dient auch die gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsrücklage, die von den Mitgliedern gemeinsam in den Jahren 1999 bis 2017 beim Versorgungsverband gebildet wurde (§ 9 Abs. 5 der Satzung).
Daneben haben die einzelnen Mitglieder die Möglichkeit, individuelle Beiträge zur Minderung ihrer künftigen Umlagebelastungen zu leisten (§ 21 Abs. 5 der Satzung).