Hinterbliebenenversorgung

Leistungen der Hinterbliebenenversorgung

Hinterbliebenenversorgung

Beim Tod eines Beamten auf Lebenszeit, eines Beamten auf Zeit oder eines Ruhestandsbeamten erhalten dessen Hinterbliebenen ein einmaliges Sterbegeld sowie laufende Versorgungsbezüge.

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst:

  • Sterbegeld,
  • Witwen- bzw. Witwergeld (auch bei Lebenspartnerschaften),
  • Witwen- bzw. Witwerabfindung bei Wiederverheiratung,
  • Waisengeld.

Die für den Anspruch auf Ruhegehalt erforderliche fünfjährige Wartezeit gilt hier grundsätzlich entsprechend.

Das Witwengeld beträgt 55 % oder 60 % (abhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung sowie dem Alter der Ehegatten), das Halbwaisengeld 12 % und das Vollwaisengeld 20 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.

Bei Tod infolge eines Dienstunfalls beträgt das Waisengeld sowohl für Halbwaisen als auch für Vollwaisen einheitlich 30 % des Unfallruhegehalts, das der Beamte erhalten hätte bzw. der Ruhestandsbeamte erhielt.

Die Zahlung der Hinterbliebenenversorgung beginnt mit Ablauf des Sterbemonats. Die Bezüge des Verstorbenen für den Sterbemonat stehen den Hinterbliebenen zu.