Aktuelles

Aktuelle Meldungen der BVK Beamtenversorgung

Ein Arbeitsentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 liegt uns mittlerweile vor. Dieser beinhaltet neben den Besoldungsanpassungen im November 2024 (Erhöhung der Grundgehälter um 200 € und Anhebung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 %) und Februar 2025 (lineare Anpassung um 5,5 %) auch die Regelungen zu den Inflationsausgleichszahlungen von Dezember 2023 bis Oktober 2024. Nähere Informationen zu den Inflationsausgleichszahlungen finden Sie hier.

Trotz des frühen Entwurfsstadiums haben wir die (ggf. rückwirkende) Auszahlung der Inflationsausgleichzahlungen bereits mit den Aprilbezügen umgesetzt. Die Auszahlung steht daher unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls der vorliegende Gesetzentwurf vom Bayerischen Landtag nicht entsprechend beschlossen werden sollte.

Die aktuelle Berichterstattung über Liquiditätsschwierigkeiten und Insolvenzen von Gesellschaften des Signa-Konzerns hat sich in jüngster Zeit verstärkt.

Laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen ist eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifvereinbarung vom 09.12.2023 auf Beamte und Versorgungsberechtigte geplant.

Wichtige Informationen zu den Beitragsänderungen bei der Pflegeversicherung beim Bayerischen Versorgungsverband

Wir wollen unser Mitglieder-Portal kontinuierlich verbessern um unser Angebot konsequent an Ihren Bedürfnissen auszurichten.

Wichtige Informationen zu dem am 1. April 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile.

Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR

Die landesgesetzliche steuerpflichtige Energiepreispauschale wird auch an die am 1. Dezember 2022 vorhandenen Versorgungsempfänger/innen ausgezahlt, sofern nicht gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen (z. B. Auslandswohnsitz, Steuerklasse VI, Rentenanrechnung oder Anrechnung eines weiteren Versorgungsbezuges), die einen Mehrfachbezug auf Grundlage einer weiteren Anspruchsnorm verhindern sollen; insoweit steht die Auszahlung der Energiepreispauschale unter einem gesetzlichen Rückforderungsvorbehalt (Art. 114f BayBeamtVG).
 

Da uns der Gesetzentwurf erst sehr spät vorgelegt wurde und das Gesetz auch erst im Dezember vom Landtag beschlossen und dann veröffentlicht wurde, ist die Auszahlung mit den Januarbezügen leider nicht mehr möglich – hierfür bitten wir um Verständnis und verweisen im Übrigen auf das Informationsblatt, das der Bezügeabrechnung für Januar beiliegt. Nach derzeitiger Planung erfolgt die Auszahlung voraussichtlich mit den Februarbezügen. Über aktuelle Neuerungen hierzu informieren wir hier auf der Homepage. 

Besoldungs-/Versorgungsanpassung 

Die lineare Besoldungsanpassung (2,8 %) zum 1.12.2022 haben wir zeitgerecht vollzogen. Nur in einzelnen Fällen, in denen eine manuelle Nachbearbeitung notwendig ist, erfolgt die Besoldungserhöhung unter Umständen erst mit der Januarauszahlung rückwirkend zu Dezember.

Anlage zum Berechnungsblatt 12/2022

Diese Anlage werden wir in diesem Jahr ausnahmsweise erst im Januar dem Berechnungsblatt beilegen, um allen Versorgungsberechtigten die aktuellsten zum Redaktionsschluss vorliegenden Informationen zur Energiepreispauschale zukommen lassen zu können. 

 

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