Gutachten für die Steuerbilanz, die Doppik-Bilanz, Handelsbilanz
Es werden die in § 6a EStG geforderten Grundlagen verwendet, d.h. derzeit ein Zins von 6% und die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, die das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 19.10.2018 als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen im Sinne von § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG übereinstimmend anerkannt hat. Diese Richttafeln beinhalten u.a. die Sterbewahrscheinlichkeiten. Sie sind lizenzrechtlich geschützt und dürfen nicht weitergegeben werden.
Gutachten nach HGB/BilMoG
Es werden die im HGB/BilMoG geforderten Grundlagen verwendet, d.h. der Rechnungszins richtet sich nach der Vorgaben der Bundesbank. Der Parameter, der die künftige Besoldungsdynamik betrifft, wird von der/dem zuständigen Versicherungsmathematiker/in festgelegt.
Es werden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Bewertungsverfahren: Es wird stets das steuerliche Teilwertverfahren angewandt, da dieses Verfahren das gleichmäßige Anwachsen der erdienten Ansprüche aus der Beamtenversorgung sehr gut abbildet. Im Anhang werden stets Teilwert und Barwert ausgewiesen.