News-Archiv

Am 18.03.2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften (Signa Prime Selection AG und Signa Development Selection AG) Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden.

Den Gläubigern wird durch die im Sanierungsplan vorgesehene Treuhandlösung zudem eine höhere Quote als im ursprünglichen Sanierungsplan (30 %) in Aussicht gestellt. Das gesamte Vermögen der Gesellschaften geht in Treuhandgesellschaften über und die Treuhänder erhalten bis zu 5 Jahre Zeit, die Vermögenswerte marktschonend zu veräußern. Die Gläubiger erhoffen sich hiervon bessere Preise.

Die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer sind als grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehensgeber von diesen Entscheidungen nicht unmittelbar betroffen. Es bestehen an drei hochwertigen Objekten, an denen Signa beteiligt ist, Immobilienfinanzierungen. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Finanzierungen liegt weit unter 1 Prozent der Gesamtkapitalanlagen der Versorgungseinrichtungen. Bei den drei Immobilienfinanzierung sind derzeit keine Zinsforderungen offen.

Die Bayerische Versorgungskammer steht weiterhin eng im Austausch mit den Ansprechpartnern des Signa-Konzerns und begleitet diesen Prozess intensiv zusammen mit der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei.

Der vormals von Signa gemanagte Immobilienspezialfonds wurde zum 01.04.2024 auf den neuen Asset Manager „VALUES. Real Estate“ übertragen. Die Firma Values ist uns langjährig bekannt und wir arbeiten bereits vertrauensvoll mit ihr im Immobilienbereich zusammen. Die Zusammenarbeit im Bereich Immobilienspezialfonds mit dem Signa-Konzern ist somit beendet.

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 liegt uns mittlerweile als Landtags-Drucksache (19/1555) vor. Dieser beinhaltet neben den Besoldungsanpassungen im November 2024 (Erhöhung der Grundgehälter um 200 € und Anhebung der sonstigen dynamischen Besoldungsbestand-

teile um 4,76 %) und Februar 2025 (lineare Anpassung um 5,5 %) auch die Regelungen zu den Inflations- ausgleichszahlungen von Dezember 2023 bis Oktober 2024.

 

Nähere Informationen zu den Inflationsausgleichszahlungen finden Sie hier; der aktuelle Entwurf enthält auch eine Neuregelung zur Nachzahlung von Differenzbeträgen auf Antrag. Die (ggf. rückwirkende) Auszahlung der Inflationsausgleichzahlungen wurde bereits mit den Aprilbezügen auf Basis eines Gesetzvorentwurfes umgesetzt. Die Auszahlung steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls der vorliegende Gesetzentwurf vom Bayerischen Landtag nicht entsprechend beschlossen werden sollte.

Wichtige Informationen zu den Beitragsänderungen bei der Pflegeversicherung beim Bayerischen Versorgungsverband

Wir wollen unser Mitglieder-Portal kontinuierlich verbessern um unser Angebot konsequent an Ihren Bedürfnissen auszurichten.

Wichtige Informationen zu dem am 1. April 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile.

Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR

Die landesgesetzliche steuerpflichtige Energiepreispauschale wird auch an die am 1. Dezember 2022 vorhandenen Versorgungsempfänger/innen ausgezahlt, sofern nicht gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen (z. B. Auslandswohnsitz, Steuerklasse VI, Rentenanrechnung oder Anrechnung eines weiteren Versorgungsbezuges), die einen Mehrfachbezug auf Grundlage einer weiteren Anspruchsnorm verhindern sollen; insoweit steht die Auszahlung der Energiepreispauschale unter einem gesetzlichen Rückforderungsvorbehalt (Art. 114f BayBeamtVG).
 

Da uns der Gesetzentwurf erst sehr spät vorgelegt wurde und das Gesetz auch erst im Dezember vom Landtag beschlossen und dann veröffentlicht wurde, ist die Auszahlung mit den Januarbezügen leider nicht mehr möglich – hierfür bitten wir um Verständnis und verweisen im Übrigen auf das Informationsblatt, das der Bezügeabrechnung für Januar beiliegt. Nach derzeitiger Planung erfolgt die Auszahlung voraussichtlich mit den Februarbezügen. Über aktuelle Neuerungen hierzu informieren wir hier auf der Homepage. 

Besoldungs-/Versorgungsanpassung 

Die lineare Besoldungsanpassung (2,8 %) zum 1.12.2022 haben wir zeitgerecht vollzogen. Nur in einzelnen Fällen, in denen eine manuelle Nachbearbeitung notwendig ist, erfolgt die Besoldungserhöhung unter Umständen erst mit der Januarauszahlung rückwirkend zu Dezember.

Anlage zum Berechnungsblatt 12/2022

Diese Anlage werden wir in diesem Jahr ausnahmsweise erst im Januar dem Berechnungsblatt beilegen, um allen Versorgungsberechtigten die aktuellsten zum Redaktionsschluss vorliegenden Informationen zur Energiepreispauschale zukommen lassen zu können.