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22.04.2024

Bezügeanpassung 2024/2025 – Inflationsausgleichszahlungen

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 liegt uns mittlerweile als Landtags-Drucksache (19/1555) vor. Dieser beinhaltet neben den Besoldungsanpassungen im November 2024 (Erhöhung der Grundgehälter um 200 € und Anhebung der sonstigen dynamischen Besoldungsbestand-

teile um 4,76 %) und Februar 2025 (lineare Anpassung um 5,5 %) auch die Regelungen zu den Inflations- ausgleichszahlungen von Dezember 2023 bis Oktober 2024.

 

Nähere Informationen zu den Inflationsausgleichszahlungen finden Sie hier; der aktuelle Entwurf enthält auch eine Neuregelung zur Nachzahlung von Differenzbeträgen auf Antrag. Die (ggf. rückwirkende) Auszahlung der Inflationsausgleichzahlungen wurde bereits mit den Aprilbezügen auf Basis eines Gesetzvorentwurfes umgesetzt. Die Auszahlung steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls der vorliegende Gesetzentwurf vom Bayerischen Landtag nicht entsprechend beschlossen werden sollte.

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