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12.12.2023

Information zum Tarifabschluss

Information zur Übertragung des Abschlusses im Tarifbereich auf Beamte und Versorgungsberechtigte

Laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen ist eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifvereinbarung vom 09.12.2023 auf Beamte und Versorgungsberechtigte geplant. Da die Beamtenbesoldung zwingend per Gesetz zu regeln ist, ist zur systemkonformen Übertragung ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag nach der Befassung im bayerischen Ministerrat erforderlich. Momentan analysiert das Ministerium die einzelnen Komponenten des Tarifvertrages. Ein Gesetzesentwurf liegt aktuell noch nicht vor. Wir bitten daher um Geduld und werden an dieser Stelle umgehend über Neuigkeiten informieren; zugleich bitten wir von diesbezüglichen schriftlichen oder telefonischen Rückfragen abzusehen. Voraussichtlich werden erst im Januar nähere Details sowie der Gesetzentwurf vorliegen.

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