Infobereich

Willkommen im Infobereich des Mitglieder-Portals
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In diesem Bereich erhalten Sie einen zentralen Überblick über Informationen und Angebote zur BVK Beamtenversorgung.

Neben Rundschreiben und dem Portalnewsletter stehen Ihnen allgemeine Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft sowie der Ruhegehaltsrechner zur Verfügung.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Feedback zum Mitgliederportal zu geben.

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Inhalten.

Wichtige Informationen zu den Vorauszahlungen

BayVV

Wann sind die Vorauszahlungsraten zu leisten?

Im Geschäftsjahr 2026:

  • am 2. Januar 2026 (zeitgleich mit dem Abrechnungsergebnis des Geschäftsjahres 2025
  • am 26. März 2026
  • am 25. Juni 2026
  • am 25. September 2026

 

Die Abbuchung erfolgt automatisch von dem Konto, für das ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt gemäß § 21 Abs. 4. Eine eigenständige Überweisung durch das Mitglied ist nicht vorgesehen.

Warum sind Vorauszahlungsraten zu leisten und wie erfolgt deren Festsetzung?

Zur Deckung der laufenden Ausgaben werden Umlagevorauszahlungen erhoben (§ 21 Abs. 4 der Satzung).

Die Vorauszahlungen werden vierteljährlich im Abbuchungsverfahren eingezogen. Pro Jahr werden vier gleiche Teilbeträge vom Mitgliedskonto abgebucht:

  • im Monat Januar am ersten Werktag des Jahres,
  • in den Monaten März, Juni und September jeweils drei Bankarbeitstage vor dem Zahltag der Versorgungsbezüge.

Die Vorauszahlungen werden auf der Basis der für das Vorjahr ermittelten Gesamtumlage errechnet. Für geschätzte Mehraufwendungen wird ein Zuschlag zum Umlageergebnis angesetzt.

Die Höhe der Vorauszahlungsraten für das neue Abrechnungsjahr wird im Umlagebescheid für das Vorjahr (Versand im Dezember des jeweiligen Abrechnungsjahres) mitgeteilt.