Barrierefreiheit Rechner

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Versorgungskammer ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://services.versorgungskammer.de/ruhegehaltsrechner/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten derzeit daran, auch nachstehende Inhalte so weit möglich barrierefrei anzubieten. Aufgrund der Fülle des Materials konnten noch nicht alle Inhalte gemäß der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei gestaltet werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte der Webseiten sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

  1. PDF-Dokumente, die durch die Anwendung erzeugt werden, übernehmen vorhandene Barrierefreiheitsinformationen nicht in einem barrierefreien Zielformat und sind damit mit dem Erfolgskriterium 5.4 EN 301 549 nicht vereinbar.
  2. Es fehlen geeignete Text-Alternativen für Bedienelemente, was mit dem Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar ist.
  3. Grafiken und Objekte verfügen nicht durchgängig über geeignete Text-Alternativen, was mit dem Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar ist.
  4. Beschriftungen von Formularelementen können nicht durchgängig zuverlässig programmatisch ermittelt werden und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  5. Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln ihren Zweck nicht programmatisch und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.3.5 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  6. Informationen werden teilweise ausschließlich über Farbe vermittelt beziehungsweise Links sind nicht ohne Farbwahrnehmung erkennbar und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  7. Textkontraste sind nicht durchgängig ausreichend und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  8. Texte können nicht ohne Informations- oder Funktionsverlust im geforderten Umfang auf 200 % vergrößert werden und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.4 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  9. Nicht alle Inhalte können ohne Informations- oder Funktionsverlust und ohne horizontales Scrollen im geforderten Umfang dargestellt werden und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.10 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  10. Grafische Bedienelemente und Formularfelder weisen teilweise unzureichende Kontraste auf und sind damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.11 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  11. Die Zeitbegrenzung einer Sitzung ist nicht durch die Nutzenden selbstständig verlängerbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.2.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  12. Inhaltsbereiche können nicht gezielt übersprungen werden und sind damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  13. Dokumenttitel sind nicht ausreichend aussagekräftig beziehungsweise unterscheiden einzelne Prozessschritte nicht eindeutig und sind damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  14. Die Reihenfolge der Tastaturbedienung auf Ebene der interaktiven Elemente ist nicht durchgängig schlüssig und nachvollziehbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.3 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  15. Einige Linktexte sind nicht aussagekräftig genug und sind damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.4 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  16. Einige Überschriften und Beschriftungen sind nicht ausreichend aussagekräftig und sind damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.6 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  17. Die aktuelle Position des Tastaturfokus ist nicht ausreichend erkennbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  18. Fehler in Formulareingaben werden nicht durchgängig erkannt oder programmatisch vermittelt und sind damit mit dem Erfolgskriterium 3.3.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  19. Beschriftungen von Formularelementen sind nicht durchgängig vorhanden beziehungsweise Pflichtfelder nicht ausreichend gekennzeichnet und sind damit mit dem Erfolgskriterium 3.3.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  20. Hilfestellungen zur Korrektur von Eingabefehlern werden nicht ausreichend bereitgestellt und sind damit mit dem Erfolgskriterium 3.3.3 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  21. Die HTML-Syntax beinhaltet Fehler, die nicht dem HTML-Standard entsprechen und ist damit mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  22. Name, Rolle oder Wert von selbst gestalteten Benutzeroberflächen-Komponenten sind nicht durchgängig programmatisch verfügbar und sind damit mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  23. Bei interaktiven Funktionen fehlen Statusmeldungen, die programmatisch den Erfolg einer Nutzeraktion vermitteln und sind damit mit dem Erfolgskriterium 4.1.3 WCAG 2.1 nicht vereinbar.

Barrierefreie Alternative: Individuelle barrierefreie Aufbereitung von Inhalten

Unser Anliegen ist es, Ihnen Informationen ohne Barrieren zur Verfügung zu stellen. Daher arbeiten wir ständig daran, die Barrierefreiheit unseren Webseiten und deren Inhalte zu verbessern.

Sollten Sie einen Webseiteninhalt, ein Dokument oder Formular oder ähnliches benötigen, das bislang noch nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne über die E-Mail-Adresse barrierefreiheit-bayvv@versorgungskammer.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie neben Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen bitte an, in welcher Form Sie welchen Inhalt benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir Ihnen die barrierefrei aufbereiteten Informationen senden dürfen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.07.2026 erstellt.

Die Barrierefreiheit der Website wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefreiheit-bayvv@versorgungskammer.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter barrierefreiheit-bayvv@versorgungskammer.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Straße 37
81925 München

Telefon: 089 9235-6
Telefax: 089 9235-8025

E-Mail: barrierefreiheit-bayvv@versorgungskammer.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html