News

25.09.2020

Familienkasse geht an die Bundesagentur für Arbeit

Familienkasse wird an die Bundesagentur für Arbeit übertragen

Die Familienkasse des Bayerischen Versorgungsverbands überträgt ihre Zuständigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2021 an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Basis ist das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes.

Die bisher von der BayVV-Familienkasse betreuten Kindergeldempfänger werden Anfang Januar 2021 ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit erhalten, in dem die neue Kindergeldnummer und die Kontaktdaten der regional zuständigen Familienkasse mitgeteilt werden.

Die BayVV-Familienkasse wird bis zum 30. Dezember 2020 regulär weiterarbeiten. Kindergeldberichtigte können dort weiterhin bis zum Jahresende ihre Unterlagen einreichen. Diese werden dann am 2. Januar 2021 gebündelt an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übergeben. Weitere Informationen finden Sie hier.

zurück