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18.07.2019

BVK Beamtenversorgung - erfolgreich im Jahr 2018

Der Jahresabschluss des Bayerischen Versorgungsverbands (BVK Beamtenversorgung) ist von seinem Verwaltungsrat in dessen Sitzung am 17. Juli 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

Der Verwaltungsrat des Bayerischen Versorgungsverbands nahm zudem den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und den Wirtschaftsplan 2020 zustimmend zur Kenntnis. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Geschäftsentwicklung 2018

Der Bayerische Versorgungsverband zeigte im Geschäftsjahr 2018 durchweg eine positive Entwicklung: Beim Umlageaufkommen war deutlich spürbar, dass mit Beginn des Geschäftsjahres beschlussgemäß der Umlagesatz von 39,3 % auf 39,9 % anstieg. Dies und die Bezügeerhöhung zum 1. Januar 2018 um 2,35 % führten zu einem Anstieg des Umlageaufkommens um rund 20,6 Mio. € (+3,95 %) auf insgesamt auf 543,00 Mio. € (Vorjahr: 522,37 Mio. €). Für die Mitglieder des Bayerischen Versorgungsverbands ergab sich im Geschäftsjahr dennoch eine leichte finanzielle Entlastung. Der Grund dafür ist, dass ab dem Jahr 2018 gemäß dem Versorgungsrücklagegesetz keine Versorgungsrücklage mehr erhoben wurde. Effektiv führte dies zu einer Reduktion der Gesamtbelastung von 40,6 % auf 39,9 % der umlagepflichtigen Bezüge.

Auch die Kapitalanlagen des Bayerischen Versorgungsverbands zeigten im Berichtsjahr eine steigende Tendenz. Der Bestand wuchs um 9,56 % auf 1.154,65 Mio. € (Vorjahr: 1.053,91 Mio. €) an. Insgesamt konnten Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 37,67 Mio. € (Vorjahr: 34,87 Mio. €) verzeichnet werden. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen, d. h. die Verzinsung unter Berücksichtigung sämtlicher ordentlicher und außerordentlicher Erträge sowie Aufwendungen, betrug somit 3,32 % (Vorjahr: 3,40 %).

Im Geschäftsjahr 2018 änderte der Bayerische Landtag sowohl im Mai 2018 das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) als auch im März 2018 das Gesetz über die kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen (KWBG). Die Änderungen betrafen u. a. die Voraussetzungen für den Versorgungsanspruch sowie die Anrechnungsvoraussetzungen und hatten Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Die Geschäftsentwicklung des Bayerischen Versorgungsverbands blieb davon aber weitgehend unberührt. Die dafür ausschlaggebenden Parameter sind in erster Linie die Zahl der angemeldeten Dienstkräfte und jene der Versorgungsfälle.

Diese Kennzahlen entwickelten sich in 2018 folgendermaßen: Die Zahl der angemeldeten Dienstkräfte erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um +0,43 % und lag im Berichtsjahr bei 16.260 (Vorjahr: 16.190). Die Zahl der Versorgungsfälle stieg um +1,51 % auf 12.876 (Vorjahr: 12.685) an, so dass sich auch der Versorgungsquotient im Vergleich zum Vorjahr erhöhte. Dieser lag in 2018 bei 79,19 % (Vorjahr: 78,35 %). Die Zahl der Mitglieder wuchs um zwei von 1.878 auf 1.880 (+0,11 %).

Perspektive

Wie schon in den letzten Jahren kann man beim Bayerischen Versorgungsverband auch in näherer Zukunft von einer kontinuierlichen Entwicklung ausgehen. Die Zahl der angemeldeten Dienstkräfte wird voraussichtlich stabil bleiben, die Zahl der Versorgungsempfänger wird hingegen wachsen. Zudem ist ein Anstieg des Umlageaufkommens und der Versorgungsleistungen zu erwarten.

Bestellung eines neuen Verantwortlichen Aktuars

Der seit 2007 amtierende Verantwortliche Aktuar des Bayerischen Versorgungsverbands, Herr Dipl. Math. Hartmut Maier, Referatsleiter im Bereich Mathematik der Bayerischen Versorgungskammer, wird im Mai 2020 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten. Als designierte Nachfolgerin von Herrn Maier stellte sich in der Sitzung Frau Aktuarin (DAV) Susanne Rosenbusch, Referentin im Bereich Mathematik der Bayerischen Versorgungskammer, den Verwaltungsratsmitgliedern vor. Mit Zustimmung des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer vom 4. Juni 2019 war Frau Rosenbusch für die Nachfolge von Herrn Maier vorgeschlagen.

Der Verantwortliche Aktuar des Bayerischen Versorgungsverbands hat vor allem die Aufgaben,

  • die Finanzlage des Bayerischen Versorgungsverbands insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versorgungsverhältnissen ergebenden Verpflichtungen dauerhaft sichergestellt ist,
  • unter der Bilanz die versicherungstechnischen Rückstellungen zu testieren sowie
  • zum Jahresabschluss einen Aktuarsbericht zu erstellen.

Der Verwaltungsrat fasste den Beschluss, Frau Susanne Rosenbusch in Nachfolge von Herrn Harmut Maier mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zur Verantwortlichen Aktuarin des Bayerischen Versorgungverbands zu bestellen.

 

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